Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2%

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2027 von bisher 1,25% auf 2% an. Dies hat er an seiner Sitzung vom 4. November 2026 beschlossen.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV:
Der Bundesrat beschliesst eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2%

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