Ausbildung

Ausbildung

Schweizerische und ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge in die 1. Säule entrichten. Studierende, welche erwerbstätig sind, müssen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag Beiträge bezahlen.

Studierende

Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt oder direkt an die Lehranstalt.