Pensionskasse

Pensionskasse

Hier finden Arbeitgebende Informationen über die Vorsorgelösungen sowie Reglemente, Dokumente und Formulare für die Abwicklung der beruflichen Vorsorge.

Über das Kundenportal connect Pensionskasse können diverse Meldungen einfach, effizient und praktisch abgewickelt werden und es stehen Ihnen wichtige und aktuelle Dokumente zur Verfügung.

Der persönliche Vorsorgeausweise und der Vorsorgeplan werden den versicherten Mitarbeitenden über das Kundenportal connect¦Versicherte in elektronischer Form zugestellt.

Arbeitgeberbeitragsreserve

Die Mitgliedfirmen können ihre Beiträge für das in der Pensionskasse versicherte Personal im Voraus in die sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen. Der Zinssatz für die Arbeitgeberbeitragsreserven wird von der Versicherungskommission periodisch festgelegt. 

Die Mitgliedfirmen können über den Stand ihres Reservekontos nur zu Vorsorgezwecken verfügen: Zur Entrichtung künftiger Arbeitgeberbeiträge oder zur Verbesserung der Leistungen ihrer versicherten Personen. Der maximal zulässige Betrag auf dem Reservekonto entspricht in der Regel fünf Arbeitgeber-Jahresbeiträgen. Für die steuerliche Zulässigkeit der Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven ist ausschliesslich der Arbeitgeber verantwortlich.

Beiträge und Löhne

Die Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Lohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufzubringen. Der versicherte Lohn sowie die Aufteilung der Beiträge sind im Vorsorgeplan definiert. Die Beiträge sind vierteljährlich oder monatlich nachschüssig zahlbar. 

Es ist der AHV-pflichtige Bruttojahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) zu melden. Beträgt die Anstellungsdauer kein volles Kalenderjahr, so ist der Lohn auf ein ganzes Jahr hochzurechnen. Der Arbeitgeber wird Ende Jahr aufgefordert, die Löhne für das neue Jahr zu melden. Die Meldung erfolgt grundsätzlich über connect. Nach der Verarbeitung werden dem Arbeitgeber die aktualisierten Beiträge mitgeteilt. Unterjährige Lohnänderungen sind über connect oder mit dem entsprechenden Formular  zu melden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jeden Betrieb. Die PK MOBIL unterstützt ihre Mitglieder, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und zu fördern. Dieses kostenlose Angebot fördert die Sicherung des Invaliditätsverlaufs und dadurch die Stabilisierung der Beitragskosten auf einem gesunden Niveau.

Ziele des BGM

  • Gesundheit der Mitarbeitenden verbessern (physisch und psychisch)
  • Motivation steigern
  • Absenz- und Fluktuationsquote nachhaltig reduzieren
  • Produktivität und Arbeitsqualität steigern durch gesunde und motivierte Mitarbeitende

Absenzen senken und Kosten sparen

  • Rund 70% der Absenzen wegen Krankheit (Risiko heute grösser als bei Unfall)
  • Im Schnitt 11 Tage Absenz (pro Mitarbeitenden pro Jahr), davon 7-8 Tage wegen Krankheit
  • Kosten aller Absenzen = im Schnitt 10% der Lohnsumme
  • 50% aller Krankheitsabsenzen wäre vermeidbar
  • Fazit: Grösstes ökonomisches Potenzial im Bereich Krankheit

Meldungen

Für eine einfache, effiziente und praktische Abwicklung administrativer Aufgaben steht Ihnen das moderne Kundenportal connect zur Verfügung.

Für die meisten Meldungen steht zudem ein Formular zur Verfügung, welches über den Postweg eingereicht werden kann. Für einzelne Meldungen (Erwerbsunfähigkeit, Pensionierung, Todesfall) bitten wir um Kontaktaufnahme.

Selbständigerwerbende

Selbständigerwerbende, welche Mitglied eines angeschlossenen Verbandes sind, können sich bei der Pensionskasse versichern. Verlangen Sie eine kostenlose und unverbindliche Offerte.

Reglemente

Die aktuell gültigen Reglemente der Pensionskasse stehen hier zur Verfügung.

Sie finden hier Links zu diversen Gesetzen, auf welche u.a. in den Reglementen hingewiesen wird.

Vorsorgereglement

Das Reglement gemäss BVG besteht aus dem Vorsorgereglement und dem Vorsorgeplan.

Das Vorsorgereglement regelt die Leistungen der Pensionskasse für die versicherten Personen bzw. den Anspruchsberechtigten im Alter, bei Tod und Invalidität.

Übergeordnete Reglemente

Hier finden Sie Reglemente, welche die Organisation der Pensionskasse betreffen.

Das Kostenreglement gibt Auskunft, welche ausserordentliche administrative Arbeiten von der Pensionskasse individuell in Rechnung gestellt werden.

Vorsorgepläne

Im Vorsorgeplan sind detaillierte und abweichende Bestimmungen zum Vorsorgereglement festgelegt. Diese abweichenden Bestimmungen gehen dem Vorsorgereglement vor.

Für die versicherten Personen ist auf dem Vorsorgeausweis sowie in connect¦Versicherte ersichtlich, in welchem Vorsorgeplan sie versichert sind.

Basis

Bei diesen Vorsorgeplänen werden die Leistungen auf Basis des koordinierten BVG-Lohnes berechnet.

Nebst der gesetzlichen Deckung gibt es erweiterte Vorsorgepläne mit verbesserten Risikoleistungen.

Umhüllend

Bei den Vorsorgeplänen der umhüllenden Vorsorge werden die Leistungen auf Basis des AHV-Lohns (ohne Koordinationsabzug) berechnet.

Verbesserte Risiko- und Altersleitungen und Spezialpläne für reduzierte Einkommen (tiefere Eintrittsschwelle).

Weitergehend

Bei diesen Vorsorgeplänen wird eine freiwillige Zusatzdeckung versichert.

Kaderpläne und Zusatzversicherungen jeweils mit Risiko- und/oder Sparpläne.

Dokumente