Arbeitgeberbeitragsreserve

Wussten Sie, dass Sie als Arbeitgeber bei Ihrer Pensionskasse eine Arbeitgeberbeitragsreserve aufbauen können? Diese freiwillige Reserve kann später zur Finanzierung künftiger Arbeitgeberbeiträge in der beruflichen Vorsorge oder zur Verbesserung der Vorsorgeleistungen Ihrer Mitarbeitenden eingesetzt werden.

📌 Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Steuerlich abzugsfähige Einzahlungen
  • Mehr finanzieller Handlungsspielraum in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten
  • Verzinsung des Guthabens gemäss den Konditionen Ihrer Pensionskasse

👉 Wichtige Punkte, die Sie kennen sollten:

  • Die Reserve ist in der Regel auf maximal fünf Arbeitgeber-Jahresbeiträge begrenzt
  • Die steuerliche Zulässigkeit liegt in Ihrer Verantwortung und kann je nach Kanton unterschiedlich geregelt sein
  • Die Reserve ist zweckgebunden und kann nicht an das Unternehmen zurückbezahlt werden

✍️ Praxistipp: Informieren Sie Ihre Pensionskasse immer schriftlich über Einzahlungen in die Arbeitgeberbeitragsreserve sowie über deren Verwendung.

Auf unserer Website finden Sie weitere nützliche Informationen und ein Merkblatt: Pensionskasse | MOBIL VIA

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