Die EO wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert. Heute entschädigt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2025 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In den letzten Jahren wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine Angleichung der Erwerbsersatzleistungen forderten. Anders als Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, haben Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern oder Adoptiveltern bislang keinen Anspruch auf die Nebenleistungen der EO (Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten). Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, hat der Bundesrat eine Änderungsvorlage zum Erwerbsersatzgesetz (EOG) mit vier Massnahmen erarbeitet:
- Leistungen werden vereinheitlicht
- Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter wird verlängert
- Entschädigung des andern Elternteils bei Tod des Kindes bleibt bestehen
- Anspruch auf Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes wird ausgeweitet
Die vorgeschlagenen Änderungen können ohne zusätzliche Finanzierungsquelle mit den derzeitigen EO-Mitteln finanziert werden.
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