Mit dem neuen digitalen Verfahren sollen die administrativen Schritte für die Versicherten wie auch für die Arbeitgeber erleichtert werden, indem die Papierformulare durch einen einfacheren und effizienteren Online-Prozess ersetzt werden. Die zur Bearbeitung der Gesuche notwendigen Daten werden automatisch aus anderen Registern übernommen, was die Qualität der Angaben verbessert. Das neue System ermöglicht nicht nur eine raschere Ausrichtung der Leistungen, sondern auch eine administrative Entlastung der Arbeitgeber und der Ausgleichskassen. Die Umsetzung des digitalen Verfahrens beginnt 2026. Die Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Link: Neues Online-Verfahren für Erwerbsausfallentschädigungen