Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) umschreibt, wie eine Vorsorgeeinrichtung / Pensionskasse (auch 2. Säule genannt) ihre Versicherten mindestens versichern muss.
Viele Pensionskassen gehen über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und bieten sogenannte überobligatorische Leistungen an. Diese zusätzlichen Leistungen können den Vorsorgeschutz und die späteren Leistungen für Versicherte deutlich verbessern.
Es lohnt sich daher, nicht nur den Begriff BVG zu kennen, sondern auch die Leistungen der eigenen Pensionskasse unter die Lupe zu nehmen.